Kinderschutzkonzept
DJK Morscheid e.V.
1. Präambel
Der DJK Morscheid e.V. verpflichtet sich ausdrücklich zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeder Form von Gewalt – insbesondere vor sexualisierter Gewalt. Der Schutzauftrag ergibt sich insbesondere aus § 8a SGB VIII sowie aus den Empfehlungen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Kinderschutz ist fester Bestandteil unserer Vereinskultur. Der Verein übernimmt Verantwortung für das Wohlergehen aller Kinder und Jugendlichen, die an unseren sportlichen und außersportlichen Aktivitäten teilnehmen.
2. Ziele
- Schutz der körperlichen, seelischen und sexuellen Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen
- Schaffung klarer Zuständigkeiten und transparenter Strukturen
- Sensibilisierung und Handlungssicherheit für alle im Verein Tätigen
- Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt
3. Geltungsbereich
Dieses Konzept gilt für alle sportlichen und außersportlichen Aktivitäten des DJK Morscheid e.V. sowie für alle haupt- und ehrenamtlich tätigen Personen mit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen.
4. Ansprechpartner Kinderschutz
Der Verein benennt zwei gleichberechtigte Kinderschutz-Ansprechpersonen:
- Weibliche Ansprechpartnerin: Elena Klein (Tel.: 015229372791)
- Männlicher Ansprechpartner: Christian Anton (Tel.: 01737126422)
Die Kontaktdaten werden vereinsintern veröffentlicht und allen Mitgliedern zugänglich gemacht.
5. Prävention und Grundhaltung
Alle im Verein tätigen Personen verpflichten sich zu einem respektvollen, grenzachtenden und verantwortungsvollen Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Grenzverletzungen, Übergriffe und Gewalt in jeglicher Form werden nicht toleriert.
Der Verein fördert eine Kultur des Hinsehens und der Offenheit. Kinder und Jugendliche werden ermutigt, sich bei Unsicherheiten oder Problemen an Vertrauenspersonen zu wenden.
6. Verhaltenskodex
Alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen mit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen verpflichten sich schriftlich zur Einhaltung des folgenden Verhaltenskodex:
Grundhaltung
- Ich begegne Kindern und Jugendlichen mit Respekt, Wertschätzung und Vertrauen.
- Ich achte persönliche Grenzen und die individuelle Intimsphäre.
- Ich nutze meine Rolle nicht für private oder unangemessene Kontakte.
Gestaltung von Nähe und Distanz
- Körperkontakt erfolgt ausschließlich im sportlich notwendigen und pädagogisch angemessenen Rahmen.
- Einzeltrainings oder Einzelgespräche finden möglichst in einsehbaren Räumen oder unter Wahrung des Vier-Augen-Prinzips statt.
- Umkleide- und Duschsituationen werden sensibel gestaltet; Trainerinnen und Trainer betreten diese nur bei zwingender Notwendigkeit.
Kommunikation
- Kommunikation erfolgt transparent und unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten.
- Diskriminierende, sexualisierte oder entwürdigende Äußerungen werden nicht geduldet.
Veranstaltungen und Fahrten
- Übernachtungen werden klar strukturiert organisiert (getrennte Schlafbereiche).
- Die Mitnahme von Kindern im privaten PKW erfolgt nur mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
- Alkohol- oder Drogenkonsum im Beisein von Minderjährigen ist untersagt.
Der Verhaltenskodex ist verbindlicher Bestandteil der Tätigkeit im Verein und wird von allen betreffenden Personen unterschrieben.
7. Verpflichtungserklärung und Kenntnisnahme des Kinderschutzkonzeptes
Alle Personen, die im DJK Morscheid e.V. regelmäßig, dauerhaft oder im Rahmen ihrer Tätigkeit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, sind verpflichtet, die Grundsätze des Kinderschutzkonzeptes sowie den Verhaltenskodex zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten.
Vor Aufnahme beziehungsweise Fortführung ihrer Tätigkeit ist von den betreffenden Personen eine schriftliche Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Mit ihrer Unterschrift bestätigen sie,
- dass sie den Verhaltenskodex des DJK Morscheid e.V. gelesen und verstanden haben,
- dass sie sich verpflichten, die darin enthaltenen Regeln und Grundsätze einzuhalten,
- dass sie das Kinderschutzkonzept und die darin festgelegten Regelungen zur Kenntnis genommen haben,
- dass sie sich bei ihrer Tätigkeit im Verein aktiv für den Schutz und das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen einsetzen.
8. Erweitertes Führungszeugnis
Vorlagepflicht
Alle Personen, die regelmäßig, dauerhaft oder in verantwortlicher Position mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sind verpflichtet, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz vorzulegen.
Einsichtnahme
- Es wird ausschließlich dokumentiert, dass Einsicht genommen wurde.
- Das Führungszeugnis verbleibt bei der vorlegenden Person.
- Eine erneute Vorlage erfolgt in der Regel alle drei Jahre.
- Die Verarbeitung erfolgt vertraulich und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Umgang mit Einträgen
- Enthält das Führungszeugnis relevante Einträge im Sinne von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder Gewalt- bzw. Missbrauchsdelikte, ist eine Tätigkeit im kinder- und jugendnahen Bereich ausgeschlossen.
- Der Vorstand entscheidet unter Wahrung des Datenschutzes und gegebenenfalls unter Hinzuziehung fachlicher Beratung über das weitere Vorgehen.
Weigerung der Vorlage
- Wird die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses verweigert, ist eine Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen nicht möglich.
- Die Tätigkeit kann bis zur Vorlage ausgesetzt oder beendet werden.
9. Schulung und Sensibilisierung
Trainerinnen, Trainer und Betreuerinnen sowie Betreuer nehmen regelmäßig an Schulungen zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt und Kinderschutz teil. Ziel ist die Stärkung der Handlungssicherheit im Verdachts- oder Krisenfall.
10. Meldewege
Hinweise, Beobachtungen oder Verdachtsfälle können jederzeit an eine der benannten Kinderschutz-Ansprechpersonen gemeldet werden.
Meldungen können auch vertraulich erfolgen. Niemand darf aufgrund einer Meldung benachteiligt werden.
11. Interventionsplan im Krisenfall
Bei Hinweisen oder konkretem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gilt folgendes Verfahren:
1. Ruhe bewahren
- Keine vorschnellen Bewertungen.
- Keine eigenständige intensive Befragung des Kindes.
2. Dokumentation
- Sachliche Dokumentation von Beobachtungen oder Mitteilungen (Datum, Uhrzeit, Wortlaut, beteiligte Personen).
- Keine Interpretation oder Bewertung.
3. Information der Kinderschutz-Ansprechperson
- Unverzügliche Weitergabe an eine der benannten Ansprechpersonen.
- Vertrauliche Behandlung des Sachverhalts.
4. Fachliche Einschätzung
- Einbeziehung einer externen Fachberatungsstelle oder des zuständigen Jugendamtes zur Risikoabschätzung.
5. Maßnahmen
- Bei akuter Gefahr sofortige Einschaltung der zuständigen Behörden (Jugendamt oder Polizei).
- Schutz des betroffenen Kindes hat oberste Priorität.
6. Vertraulichkeit
- Informationen werden nur an unmittelbar beteiligte Stellen weitergegeben.
- Schutz aller Beteiligten vor Vorverurteilung.
12. Dokumentation und Datenschutz
Alle Meldungen werden vertraulich dokumentiert. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zwecke des Kinderschutzes verwendet und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt.
13. Evaluation
Das Kinderschutzkonzept wird mindestens einmal jährlich durch den Vorstand und die Kinderschutz-Ansprechpersonen überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt.
Beschluss des Vorstandes
Der Vorstand des DJK Morscheid e.V. beschließt hiermit das vorliegende Kinderschutzkonzept.
Das Konzept tritt mit Beschlussfassung in Kraft und ist für alle Mitglieder, Mitarbeitenden sowie
ehrenamtlich Tätigen des Vereins verbindlich.
Ort, Datum: Morscheid, 24.08.2026